Kennen Sie eigentlich die konkreten Vorschriften der Berufsgenossenschaft Bau für das Arbeiten mit Baggern? Falls nicht hier eine Zusammenfassung, die Ihnen helfen soll, die Arbeitssicherheit beim Umgang mit Bagger und Baggerschaufel zu optimieren. Grundsätzlich ist es Personen verboten, sich im Fahr- oder Schwenkbereich, der auch als „Gefahrbereich“ gekennzeichnet ist, aufzuhalten. Zusätzlich ist es nicht erlaubt, unter die angehobene Arbeitseinrichtung oder die gehobene Last zu treten. Der Maschinenführer darf nur dann Arbeiten mit dem Bagger ausführen, wenn sich im Gefahrenbereich keine weiteren Personen befinden. Außerdem muss er bei Gefahr für Personen, die jeweilige Bewegung oder Aktion, von der die Gefahr ausgeht, stoppen und ein Warnzeichen geben. Darüber hinaus muss ein Maschinenführer mindestens 18 Jahre alt sowie in einer körperlichen und geistig zuverlässigen Kondition sein. Dabei ist es die Aufgabe des Unternehmers, den jeweiligen Maschinenführer über die Gefährdungen und erforderlichen Schutzmaßnahmen beim Einsatz von Baggern, aufzuklären. Die Befähigung zum Führen und Warten des Baggers muss dabei vom Maschinenführer aus, bewiesen werden. Darüber hinaus gibt es noch weitere Vorschriften (siehe Quellenangaben-Link unten), die den sicheren Umgang am Arbeitsplatz mit dem Bagger garantieren sollen. (Auszug)
Quelle: bgbau-medien.de
Wussten Sie eigentlich, dass alle Lehnhoff Lehmatic sowie Variolock Schnellwechsler von der BG Bau mit dem EuroTest zertifiziert sind? Der EuroTest steht seit Jahren für Qualität und Sicherheit und überprüft, auf freiwilliger Basis, Tiefbaumaschinen nach EG-Maschinenrichtlinie und dazugehörende Normen. Dabei werden nur Original Lehnhoff Komponenten, wie Schnellwechsler und die jeweilige Adapterplatte auf sichere Verriegelung überprüft. Eine permanente sichere Verriegelung des Schnellwechslers ist also nur bei original Lehnhoff Komponenten gewährleistet.