Verzögert sich ein Baustart, dürfen Bauunternehmen mit höheren Materialkosten kalkulieren. Nun entschied der BGH: Baufirmen dürfen einen Nachschlag fordern - unter bestimmten Bedingungen. Lehnhoff fasst die Entscheidung des BGH aus der Online-Ausgabe der Süddeutschen Zeitung in diesem Auszug zusammen.
Baufirmen können bei öffentlich ausgeschriebenen Aufträgen einen Nachschlag für gestiegene Kosten einfordern, wenn sich der ins Auge gefasste Bautermin aufgrund eines Rechtsstreits nicht mehr eingehalten werden kann. So hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe geurteilt und somit ein Urteil vom Mai bestärkt.
Mit der Entscheidung gab das BGH einer Straßenbaufirma Recht, welche den Zuschlag für Bauarbeiten an der Autobahn A1 erhalten hatte. Die Bauarbeiten sollten "spätestens 12 Werktage nach Zuschlagserteilung" starten. Weil sich jedoch der Zuschlag wegen einer Überprüfung vor Gericht um einige Monate verzögerte, verlangt der Bauunternehmer von der Bundesrepublik Deutschland 1,3 Millionen Euro Nachschlag, da die Materialkosten gestiegen seien.
Die Karlsruher Richter gaben dem Unternehmer prinzipiell Recht: Entscheidend sei der genannte konkrete Zuschlagstermin in der Auftragsausschreibung - ansonsten würde die Baufirma dem Risiko einer Verzögerung ausgesetzt. "Denn dann könnte eine Preiskalkulation nicht mehr auf verlässlichen Bautermine, sondern nur auf Mutmaßungen aufbauen", ist im Urteil konkret zu lesen.
Quelle: sueddeutsche.de
Freitag, 25. September 2009
BGH: Bei Verzögerung dürfen Bauunternehmen Nachschlag verlangen
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